Das Jagdkonzept der HGÖMG


 

Jagdliche Infrastruktur

 

Jagdliche Infrastrukturen wie z.B. Hochsitze und Ansitzleitern sind auf das erforderliche Maß zu beschränken. Oft gilt auch hier der Grundsatz: Weniger ist Mehr. Jagdliche Einrichtungen sind quasi die „Visitenkarten“ des Jagdbetriebes, sie sollten das Landschaftsbild möglichst nicht beeinträchtigen. Schon die Bauweise und der Standort entscheiden über die Einstellung des Betrachters zum Objekt. Diesbezüglich sollte sich jeder Revierinhaber einer ständigen Selbstkontrolle unterziehen. Selbstverständlich erwarten wir von jedem Mitglied, dass die naturschutzfachlichen Besonderheiten auf den Flächen des Müritz-Nationalparks Berücksichtigung finden. Belange des Arten- und Biotopschutzes haben nicht nur hier Vorrang.

Die Anzahl von Schwarzwild-Kirrungen sollte eine Anlage je 75 ha nicht überschreiten. Bei einem Streckenergebnis von weniger als 4 Sauen pro Jagdjahr wird empfohlen, die Kirrung im Folgejahr einzustellen (Faustregel).

Ständige Kontrollfahrten und die Bereitstellung von Lockfutter sowie die erforderlichen Jagdeinsätze (Nachtansitz) sind sehr störungs- und ressourcenintensiv.

So wurde in der Regiejagd des Nationalparkamtes jegliche Kirrmaßnahmen bereits vor Jahren abgeschafft, ohne dass die Schwarzwildbestände deshalb stark angestiegen sind. Die Streckenergebnisse belegen, es geht zumindest im Wald auch ohne entsprechende Lockfütterungen.