Das Jagdkonzept der HGÖMG


 

Besonderheit Müritz-Nationalpark

 

Mit einem Flächenanteil von 26.500 ha liegen 70 Prozent der Hegegemeinschaft im Müritz-Nationalpark. Leitbild für den seit 1990 bestehenden Nationalpark ist die Bewahrung der Landschaft mit ihrer eiszeitlich geprägten Vielfalt an Seen, Mooren und ausgedehnten Wäldern als nationales Naturerbe für jetzige und künftige Generationen. Es soll sich eine vom Menschen weitestgehend unbeeinflusste Naturlandschaft entwickeln, in der auch außergewöhnliche Naturereignisse ihren festen Platz haben. Für die Bevölkerung stellt der Nationalpark ein besonderes Naturerlebnis dar. Er steht ihr zur naturverträglichen Bildung und Erholung offen, soweit es der Schutzzweck zulässt.

Der Müritz-Nationalpark ist Habitat z.T. seltener Tierarten. Zu den bemerkenswerten Vogelarten zählen See- und Fischadler, Wanderfalke, Mittelspecht und Große Rohrdommel. Am Rederangsee befindet sich einer der bedeutendsten Binnenrastplätze des Graukranichs in Europa.

Von den Säugern ist der Fischotter regelmäßig verbreitet, der Biber ist 1996 eingewandert. Über 910 Gefäßpflanzen, davon 18 seltene Orchideenarten wurden bisher inventarisiert. Die Binsen-Schneide hat hier ihr größtes Vorkommen in Mecklenburg-Vorpommern.

Viele Lebensraumtypen wie z.B. nährstoffarme Seen, kalkreiche Sümpfe, Übergangs- und Schwingrasenmoore, Pfeifengraswiesen, Niedermoore, Eichen- und Buchenwälder befinden sich im Anhang der FFH-Richtlinie der Europäischen Union.

In einem Übergangszeitraum von 30 Jahren sind Initialmaßnahmen zu Renaturierung gestörter Lebensräume möglich. Hier sind insbesondere die Revitalisierung entwässerter Moore und die Waldbehandlung zur Erhöhung der Strukturvielfalt in naturfernen Nadelholzforsten zu nennen. So entstehen schrittweise große, zusammenhängende und behandlungsfreie bzw. naturnahe Räume. Bereits heute unterliegend ca. 70 Prozent des Nationalparks dem Prozessschutz.

Maßnahmen zur Regulierung von Tierpopulationen finden nur statt, wenn die natürliche Waldentwicklung gefährdet ist oder übergeordnete Ziele dies erfordern. 

Die Erhaltung überlebensfähiger, naturgemäß gegliederter Wildbestände in ökologisch vertretbaren Dichten muss dabei gewährleistet sein. Die Bestandesregulierung richtet sich auf Rot-, Dam-, Reh-, und Schwarzwild. Das Wildmanagement muss sicherstellen, dass Wildschäden auf angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht größer ausfallen als im regionalen Durchschnitt.

Das Wild soll für Besucher erlebbar sein, dafür sind jagdliche Störungen in bestimmten Bereichen oder zu bestimmten Zeiten auszuschließen.

Gemäß Nationalparkverordnung und internationalen Kriterien sind wirtschaftsbestimmte Nutzungen im Müritz-Nationalpark ausgeschlossen. Daher ist die Jagd zum Zwecke des Trophäenerwerbs oder nach Maßgaben von Trophäenmerkmalen unzulässig. Sie erfolgt ausschließlich nach Altersklassen.